Staatliche Förderung
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Nachhaltigkeit ist förderbar.

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Sichern Sie sich günstige Kredite und bis zu 35 % Zuschuss.

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Vorangehen macht sich bezahlt.

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Staatliche Förderung.

Um Ihnen den Schritt in Richtung grünere Zukunft zu erleichtern, leistet der Bund bei der Investition in eine nachhaltige Heizlösung durchaus etwas Starthilfe. Das gilt nicht nur für den Neubau, sondern auch für diejenigen, die ihr bestehendes Heizsystem zu Gunsten einer unserer umweltfreundlichen Lösungen umrüsten wollen.

Wer genau den Bauherren unter die Arme greift? Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Als Teil des „Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ liefern beide Institutionen unter bestimmten Voraussetzungen einen entsprechenden Zuschuss bzw. besonders zinsgünstige Kreditmodelle.

Staatliche Förderung

Vorraussetzungen des BAFA für Zuschüsse in der Übersicht

Bei Bestandsgebäuden:

  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
  • Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)
  • Einbau eines Gaszählers (bei gasbetriebenen Wärmepumpen)
  • Einhaltung folgender Jahresarbeitszahlen:
      • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 3,8
      • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 4,0
      • Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5
      • Gasbetriebene Wärmepumpen in Wohngebäuden: 1,25
      • Gasbetriebene Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 1,3
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
  • Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude

(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Stand 2021)

Zusätzliche Voraussetzungen im Neubau:

  • Wärmepumpenanlagen im Neubau müssen eine höhere Jahresarbeitszahl oder eine verbesserte Systemeffizienz aufweisen:
      • Jahresarbeitszahlen:
          • Elektrisch betriebene Wärmepumpe: 4,5.
          • Gasbetriebene Wärmepumpe: 1,5
      • Verbesserte Systemeffizienz: Zusätzliche Anlagenteile oder Sonderbauformen tragen zur Reduzierung des Strombedarfs und der Netzlast während der kalten Witterung bei.
  • Desweiteren ist ein Qualitätscheck der Wärmepumpenanlage nach einem Betriebsjahr vertraglich nachzuweisen.
  • Als Wärmeverteilsystem müssen Flächenheizungen eingesetzt werden.

(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Stand 2021)

Mal schnacken? Mal schnacken!

Sie haben noch mehr Fragen zur Förderung?
Die beantworten wir gerne persönlich.